AGB

1. Geltungsbereich 

(1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Brainguards GmbH, Auf der Eierwiese 3a, 82031 Grünwald, nachfolgend „BrainGuards“ genannt, und dem Unternehmer, nachfolgend „Kunde“ genannt, über die Nutzung der von BrainGuards unter der Domain www.brainguards.de zur Verfügung gestellten und betriebenen SaaS-Dienstes, eine Online-Konfigurator zur Einstellung des Cloud-Backups, nachfolgend Software oder Plattform genannt, und den hierüber angebundenen Diensten der BrainGuards. 

(1.2) Die Bezeichnung „Dienst“ oder „Dienstleistung“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. Die Software wird von BrainGuards als webbasierte Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und laufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. 

(1.3) Die Dienstleistungen der BrainGuards richten sich ausschließlich an Unternehmer (i.S.v. § 14 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen, in jedem Fall jedoch nur an Endabnehmer. In keinem Fall werden die Dienstleistungen der BrainGuards Verbrauchern angeboten.  

(1.4) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden, es sei denn, diese werden von BrainGuards schriftlich anerkannt. Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu den Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich festgehalten wurden. 

2. Vertragsgegenstand  

(2.1) BrainGuards stellt im Rahmen eines Nutzungsvertrages dem Kunden die Software als Software-as-a-Service (SaaS)-Dienst in Form einer Online-Plattform auf www.brainguards.de zur Verfügung. Der Kunde kann zwischen den Varianten der Software wählen („Professional“, „Enterprise“). Der Funktionsumfang der jeweiligen Variante der Software und die jeweils zu entrichtenden Preise sowie die vom Kunden jeweils einzuhaltenden Systemvoraussetzungen ergeben sich aus dem Angebot sowie aus der Leistungsbeschreibung. 

(2.2) BrainGuards gewährleistet eine 99-prozentige Verfügbarkeit der Software im Monatsdurchschnitt. Die Nichtverfügbarkeit der Software aufgrund von Netzunterbrechungen außerhalb des Einflussbereiches der BrainGuards, wegen eines Verschuldens des Kunden oder wegen technisch erforderlicher Wartungsarbeiten bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt. 

(2.3) Leistungen im Zusammenhang mit der Software, die über die vorgenannten Regelungen in diesem Abschnitt und die Regelungen in Ziffer 5 (Supportleistungen) hinausgehen, insbesondere weitergehende IT-Service und Supportleistungen, IT-Beratungs- und Schulungsleistungen, bedürfen der gesonderten Vereinbarung. 

(2.4) Zusätzlich zur Bereitstellung der Software bietet BrainGuards dem Kunden bei Bedarf spezifische Hardware-Produkte zum Kauf oder Verleih an, um eine optimierte Nutzung der Software zu ermöglichen. Die Auswahl, die jeweils zu entrichtenden Preise sowie die Bedingungen für Kauf oder Verleih der Hardware ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Die Verfügbarkeit dieser Hardware-Produkte hängt von der aktuellen Lagerbestandsituation ab. 

3. Testphase  

(3.1) Der Kunde hat die Möglichkeit, die Software vorab vergütungsfrei zu testen. Die geltenden Testzeiträume und die Einzelheiten zu den Voraussetzungen und Umfang ergeben sich aus den Angaben auf unserer Webseite zum Zeitpunkt des Abschlusses der Testphase.  

(3.2) Die Testphase endet automatisch, ohne dass sich daraus ein kostenpflichtiges Abonnement ergibt. Eine Fortsetzung der Nutzung erfordert eine gesonderte Bestätigung durch den Kunden. Im Falle einer Nicht-Weiterführung werden alle während der Testphase erhobenen Daten des nach deren Ende gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist für die Datensicherung vor Testende selbst zuständig. 

(3.3) Die Testphase wird dem Kunden nur einmalig gewährt. 

4. Nutzungsumfang 

(4.1) BrainGuards räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, zeitlich auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrags beschränkte Recht ein, die Software einschließlich etwaiger Updates und Releases nach Maßgabe der beschriebener Produktleistungen sowie dieser AGB zum eigenen Gebrauch im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen. 

(4.2) Der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung der Software alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Jegliche Nutzung zu illegalen Zwecken oder in einer Weise, die andere Rechte verletzt, ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen können den Entzug des Zugangs sowie rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für seine Handlungen im Rahmen der Softwarenutzung. 

(4.3) Der Zugang zur Software wird dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung für die vereinbarte Anzahl von Nutzern und Vertragslaufzeit über dem Kundenkonto gewährt. 

(4.4) Der Kunde ist ohne Erlaubnis der BrainGuards nicht berechtigt, die Software Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu veräußern oder zu vermieten. Eine unerlaubte Nutzung der Software liegt auch dann vor, wenn diese im Namen oder auf Rechnung eines Dritten genutzt wird, der nicht der Vertragspartner ist. Dies gilt auch für mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Dritte dem Kunden ein Entgelt für die Nutzung bezahlt oder nicht.  

5. Supportleistungen 

(5.1) BrainGuards leistet Anwenderunterstützung bei der Bewältigung auftretender Schwierigkeiten bei der Nutzung der Software durch Fernwartung. 

(5.2) BrainGuards bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der bereitgestellten Software sowie einzelnen funktionalen Aspekten. 

(5.3) Der Kunde nimmt Supportleistungen durch eine entsprechende Meldung über die zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle (Supportformular etc.) in Anspruch. Die Meldung muss den Supportfall so weit konkretisieren, dass Ursache, Art und Auswirkungen daraus erkennbar sind. Die Nachverfolgung der Anfragen erfolgt über ein Ticketsystem. 

(5.4) Eine im Wege der Supportleistung zu behebende Funktionsstörung oder Fehlfunktion liegt nur dann vor, wenn deren Ursache in der von BrainGuards überlassenen oder zugänglich gemachten Software sowie im Rahmen des gewählten Tarifs liegt und die vertraglich gewährleisteten Systemvoraussetzungen und sonstigen Mitwirkungspflichten des Kunden gewährleistet sind. 

(5.5) Weitergehende Leistungen der BrainGuards, etwa andere Ansprechzeiten und -fristen sowie Rufbereitschaften oder Einsätze der BrainGuards vor Ort beim Kunden sind vorab ausdrücklich zu vereinbaren. 

(5.6) Zur Durchführung des Supports setzt BrainGuards Fernzugriffs-Software ein. Der Kunde verpflichtet sich, einen Fernwartungszugriff für die Bearbeitung von Störungsmeldungen durch die BrainGuards während der Dauer der jeweiligen Störungsbeseitigung vorzuhalten und stimmt einem Zugriff durch Fernwartung der BrainGuards zu. Der Kunde stellt der BrainGuards zur Lösung solcher Probleme die notwendigen Fernwartungsinformationen und die gegebenenfalls benötigten Tools zur Verfügung. 

(5.7) BrainGuards wird dem Kunden Updates und Releases in der jeweiligen von Kunden gewählten Variante der Software (vgl. Ziffer (2.1)) überlassen, sobald und soweit BrainGuards diese seinen Kunden in der jeweiligen von Kunden gewählten Variante der Software (vgl. Ziffer (2.1)) allgemein zur Verfügung stellt. Unter Updates werden dabei Softwarestände verstanden, die Fehlerkorrekturen und/oder Weiterentwicklungen ohne wesentliche neue Funktionalitäten enthalten. Release ist eine neue Version der Software oder von Teilen davon, in der nicht nur Verbesserungen und Fehlerkorrekturen, sondern auch wesentliche neue Funktionalitäten enthalten sind. 

6. Kauf und Verleih von Hardware 

(6.1) BrainGuards vertreibt Hardware (nachfolgend „Ware“) auf Dauer (Kauf) und auf Zeit (Miete) au Grundlage der Beschaffenheitsvereinbarung. Für die Ware erhält der Kunde die vom Hersteller vorgesehene und bereitgestellte Betriebsanleitung. Andere öffentliche Äußerungen gehören nur zur Beschaffenheit, soweit sie im Vertrag ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind. 

(6.2) Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Garantie im Sinne des § 443 BGB, wenn wir eine solche nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben. Leistet ein dritter Hersteller eines Produktes eine Garantie, wird diese an den Auftraggeber weitergegeben; der Umfang der gegebenenfalls erteilten Herstellergarantie ergibt sich aus den Garantiebedingungen des dritten Herstellers. 

(6.3) Der Export von Waren der BrainGaurds in Nicht-EU-Länder bedarf der schriftlichen Einwilligung der BrainGuards.  

(6.4) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses im Falle der Hardwaremiete ist der Kunde zur Rückgabe der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstigen Unterlagen sowie der überlassenen Hardware verpflichtet. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung auf gesichertem Transportweg aufzugeben und in angemessener Höhe zu versichern. 

7. Mitwirkungspflicht des Kunden 

(7.1) Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er wird seine Arbeitnehmer und die sonstigen zur unselbständigen Nutzung berechtigten Personen darauf hinweisen, dass die Anfertigung von Kopien über den vertragsgemäßen Umfang hinaus unzulässig ist. 

(7.2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für eine ausreichende Internetverbindung, um die Software nutzen zu können. 

(7.3) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben. Der Kunde wird BrainGuards unverzüglich informieren, sofern ihm Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugten Dritten die ihm zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen bekannt sind. 

(7.4) Der Kunde wird keine Daten, Dokumente oder sonstige Inhalte ("Inhalte") in die Software einstellen, die geltendes Recht verletzen, gegen Rechte Dritter verstoßen oder mit Viren oder Schadsoftware belastet sind. Der Kunde ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, dass er für die Nutzung von technischen Regeln in der Software ausreichende Urheberrechte hat. 

(7.5) BrainGaurds ist berechtigt, den Zugriff auf die Inhalte unverzüglich zu sperren und diese Inhalte von Servern der BrainGuards oder von Servern von BrainGuards beauftragten Dritten zu löschen, wenn der Kunde gegen  Absatz 4 verstößt. Für eventuelle Verluste des Inhalts aufgrund einer Verletzung von  Absatz4 durch den Kunden haftet BrainGuards nicht. Der Kunde wird BrainGuards von sämtlichen Aufwendungen und Kosten freistellen, die aufgrund einer der Verletzung von Absatz4 entstehen. 

(7.6) Der Kunde wird der BrainGuards von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Aufwendungen und Kosten freistellen, die sich aus einer Verletzung der Pflichten aus diesem Abschnitt 7 ergeben. BrainGuards wird den Kunden über eine Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich und zumutbar ist, Gelegenheit geben, den geltend gemachten Anspruch abzuwehren. Der Kunde wird der BrainGuards unverzüglich sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen über den Sachverhalt mitteilen, der Grundlage der Inanspruchnahme ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche der BrainGuards bleiben unberührt. 

8. Mängelhaftung (Hard- und Software) 

(8.1) Für Mängel der gelieferten Hard- und/oder Software einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen leistet BrainGuards binnen einer Frist von einem Jahr ab Lieferung Gewähr. Fehlerbeseitigungen durch BrainGuards nach Ablauf der Gewährleistungsfristen erfolgen auf Kulanz. Sie setzen keine erneute Gewährleistungsfrist in Gang.  

(8.2) Der Kunde hat erkennbare Mängel innerhalb 5 Werktagen unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und Ihrer Ursachen erleichtern. 

(8.3) BrainGuards kann den Mangel nach seiner Wahl durch Nachbesserung, Umgehung oder Ersatzlieferung beheben. 

(8.4) BrainGuards kann die Nacherfüllung im Gewährleistungsfall verweigern, solange der Kunde die Vergütung für die betreffende Leistung oder Lieferung nicht bezahlt hat und sich die Verweigerung durch BrainGuards angesichts des Verhältnisses zwischen ausstehender Vergütung und Kosten für die Nacherfüllung nicht als rechtsmissbräuchlich darstellt. 

(8.5) Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn BrainGaurds aus-reichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von BrainGaurds verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist. 

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen 

(9.1) Die Vergütung richtet sich nach dem entsprechenden Leistungspaket bzw. den wahrgenommenen Einzelleistungen entsprechend der aktuellen Preisliste. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

(9.2) Die Vergütung wird monatlich, jährlich oder nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt durch die Belastung der vom Kunden angegebenen Zahlungsmittel unmittelbar nach Rechnungsstellung oder per Lastschriftverfahren. 

(9.3) Mit Auslieferung der Ware ist die Zahlung sofort fällig. Abweichende Zahlungsfristen sind schriftlich zu vereinbaren. 

10. Vertragslaufzeit und Kündigung 

(10.1) Soweit die Parteien im Angebot keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen haben wird der Vertrag für eine unbefristete Laufzeit geschlossen. Der Vertrag kann von einer der Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines jeden Monats ordentlich gekündigt wird. 

(10.2) Die Bereitstellung der Software sowie ggf. vereinbarter sonstiger Leistungen erfolgt, sobald BrainGuards die Vergütung nach Ziffer 9 erhalten hat. 

(10.3) Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund für den Lizenzgeber liegt insbesondere vor, wenn 

  • a. der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere die Datenschutzbestimmungen, die Geheimhaltungsverpflichtungen oder die Nutzungsrechtsbedingungen, verstößt; 
  • b. wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren oder ein ähnliches Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird; 
  • c. sich der Kunde wiederholt mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung im Verzug befindet. 

(10.4) Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. 

11. Haftung 

(11.1) BrainGuards haftet nach den gesetzlichen Vorschriften (a) bei vorsätzlicher und grobfahrlässiger Schadensverursachung; (b) bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; (c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und (d) in dem Umfang einer übernommenen Garantie. 

(11.2) BrainGuards haftet für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist begrenzt auf vorhersehbare Schäden und bis maximal zur vereinbarten Auftragssumme. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden und Datenverluste. 

(11.3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Lizenzgebers nach § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen. 

(11.4) Ergänzend gelten folgende Haftungsbeschränkungen: Die maximale Gesamthaftung von BrainGuards beträgt in keinem Fall mehr als die zwischen den Parteien jeweils vereinbarte Vertragssumme für ein Kalenderjahr. Diese Haftungsbeschränkung gilt unabhängig davon, ob ein Anspruch aus einem Vertrag oder aus unerlaubter Handlung geltend gemacht wird, sowie unabhängig von der Haftungstheorie. BrainGuards übernimmt keine Haftung für entgangene Gewinne, Erträge, Geschäftswerte oder indirekte, spezielle, zufällige, Folge-, Deckungs-, Geschäftsunterbrechungs- oder Strafschäden, selbst wenn BrainGuards über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde oder ein Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck nicht erfüllt. Der zuvor genannte Haftungsausschluss gilt nicht im Falle eines gesetzlichen Verbots. Ohne Einschränkung der vorangegangenen Ausführungen haftet BrainGuards im maximal gesetzlich zulässigen Umfang (a) für Schäden jeglicher Art, die aus der Geschäftstätigkeit oder der Bereitstellung von oder der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung eines Programms oder Materialien Dritter entstehen, einschließlich infolge von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, Easter Eggs, Zeitbomben, Spyware oder ähnlichem Computercode, Datei oder Programm, die in die Übertragung einbezogen sind; und (b) Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel bei Unzufriedenheit mit Materialien oder deren Nutzung besteht darin, das betreffende Programm oder Materialien Dritter nicht mehr zu nutzen.  

12. Datenschutz 

(12.1) Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern sowie etwaigen Unterauftragnehmern aufzuerlegen. Sie sind außerdem verpflichtet, sich wechselseitig bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit gemäß dem Vertrag zu unterstützen.  

(12.2) Sollte sich herausstellen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Parteien im Hinblick auf personenbezogene Daten den Abschluss zusätzlicher Vereinbarungen über den Datenschutz (z. B. einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO) erforderlich macht, wird der Kunde eine solche Vereinbarung mit der BrainGaurds schließen und die darin niedergelegten Pflichten einhalten, soweit dies erforderlich ist, um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten zu gewährleisten. 

(12.3) BrainGaurds verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die es im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit BrainGaurds gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist.  

13. Geheimhaltung 

(13.1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. 

(13.2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die dem Kunden bei Erhalt bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die von dem Kunden ohne Verwertung geheim zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse entwickelt werden. Diese Verpflichtung gilt auch dann nicht, wenn der Kunde zur Offenlegung gesetzlich oder durch behördliche oder gerichtliche Anordnung verpflichtet ist. 

(13.3) Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte ist nur durch vorherige schriftliche Zustimmung der BrainGuards gestattet. 

(13.4) Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen. 

14. Schlussbestimmungen 

(14.1) BrainGuards behält sich das Recht vor, diese AGB bei Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten jederzeit abzuändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges führt. Der Kunde wird spätestens zwei (2) Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf die geänderten AGB hingewiesen. Die geänderten AGB gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Bekanntgabe gegenüber der BrainGuards schriftlich widerspricht. Auf diese Frist und die Folge des Versäumens der Frist wird BrainGuards den Kunden bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. 

(14.2) Auf vorliegende Geschäftsbedingungen findet das Recht der Deutschen Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. 

(14.3) Ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesen AGB und den Verträgen einschließlich ihrer Wirksamkeit sind die an dem Sitz der BrainGuards zuständigen Gerichts. BrainGuards ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

(14.4) Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der BrainGuards Rechte oder Ansprüche aus den Verträgen an Dritte abzutreten. 

(14.5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.